Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, vom 14.12.17, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht.
Die Klägerin ist seit dem 01.10.2011 in dem Betrieb der Beklagten beschäftigt, zuletzt in Nieder-Olm als Büroangestellte. Sie hat ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von 2.852,40 EUR erzielt. Dem Arbeitsverhältnis liegt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 01.10.2011 zu Grunde, hinsichtlich dessen weiteren Inhalts auf Bl. 4 ff. d. A. Bezug genommen wird. Mit Schreiben vom 24.01.2017, das der Klägerin am 26.01.2017 zugegangen ist, hat die Beklagte das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.03.2017 gekündigt.
Die Klägerin hat vorgetragen,
1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|