Die Berufung der Beklagten wird (einschließlich der Widerklage) zurückgewiesen.
2.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Anschlussberufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 25. November 2015, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
(a)570,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2015 sowie
(b)2.156,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. August 2015,
(c) b. 3. 4.
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