FG München - Urteil vom 23.09.2016
1 K 1125/13
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;
Fundstellen:
BB 2016, 3094

Anwendbarkeit einer doppelten Haushaltsführung beim Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern am Beschäftigungsort

FG München, Urteil vom 23.09.2016 - Aktenzeichen 1 K 1125/13

DRsp Nr. 2016/18390

Anwendbarkeit einer doppelten Haushaltsführung beim Zusammenleben Berufstätiger mit ihren Kindern am Beschäftigungsort

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob beim Kläger in den Streitjahren 2008 und 2009 Aufwand für eine doppelte Haushaltsführung und damit zusammenhängende Aufwendungen für Fahrten von M-Stadt nach C, dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind und sich auf die Einkünfte des Klägers aus dem selbständigen Betrieb einer chirurgischen Arztpraxis steuermindernd auswirken.