I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte des Klägers und Beschwerdeführers (Klägers) der deutschen Einkommensteuer unterliegen und ob sie nach dem in den Streitjahren (1996 und 1997) geltenden Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 27. Juni 1975 (BGBl. II 1974,
Der Kläger war bis 1995 in Deutschland als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1995 wanderte er nach Brasilien aus; in 1996 wurde seine Zulassung als Rechtsanwalt widerrufen.
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