FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.06.2007
12 K 8253/06 B
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 6a ; KStG § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1731

Anwendung der Einprozentmethode für ein Firmenfahrzeug trotz eines mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Privatnutzungsverbots; Steuerliche Anerkennung einer von der neugegründeten GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage trotz einer Erdienenszeit von weniger als zehn Jahren

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 12 K 8253/06 B

DRsp Nr. 2007/16456

Anwendung der Einprozentmethode für ein Firmenfahrzeug trotz eines mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Privatnutzungsverbots; Steuerliche Anerkennung einer von der neugegründeten GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten Pensionszusage trotz einer "Erdienenszeit" von weniger als zehn Jahren

1. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung nutzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein ihm zur Verfügung stehendes repräsentatives Betriebs-Fahrzeug der GmbH auch für private Fahrten, wenn das seiner Familie ansonsten zur Verfügung stehende Auto der Ehefrau von dieser an 210 Tagen im Jahr für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte genutzt wird und die jährliche Gesamtfahrleistung des Wagens der Ehefrau niedriger ist als die bei den Fahrten der Ehefrau zur Arbeitsstätte jährlich anfallende Fahrleistung. Auch ein vertraglich von der GmbH ausgesprochenes Verbot einer privaten Nutzung des Firmenwagens ist nicht geeignet, eine private Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer vollständig auszuschließen, wenn eine tatsächliche Kontrolle des Privatnutzungsverbots nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden kann.