FG Niedersachsen - Urteil vom 08.02.2018
1 K 279/17
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a); EStG § 34 Abs. 1;

Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz auf Zahlungen des Arbeitgebers; Begriff der außerordentlichen Einkünfte; Entschädigungen; Abfindungssumme

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2018 - Aktenzeichen 1 K 279/17

DRsp Nr. 2022/16552

Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz auf Zahlungen des Arbeitgebers; Begriff der außerordentlichen Einkünfte; Entschädigungen; Abfindungssumme

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a); EStG § 34 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, inwieweit Zahlungen des Arbeitgebers der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) zu unterwerfen sind.

Die Klägerin ist verheiratet. Sie wurde im Streitjahr zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Eheleute erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Ehemann erhielt auch noch Einkommensersatzleistungen.