Streitig ist, inwieweit Zahlungen des Arbeitgebers der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) zu unterwerfen sind.
Die Klägerin ist verheiratet. Sie wurde im Streitjahr zusammen mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Eheleute erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Ehemann erhielt auch noch Einkommensersatzleistungen.
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