FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.11.2016
7 K 7099/15
Normen:
EStG § 10 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2017, 1358

Anwendung der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 S. 1 EStG auf gezahlte Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zur Basisabsicherung neben Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommensteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 7 K 7099/15

DRsp Nr. 2017/955

Anwendung der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 S. 1 EStG auf gezahlte Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zur Basisabsicherung neben Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommensteuer

Tenor

Die Einkommensteuer 2013 wird unter Änderung des Bescheides vom 09.03.2015 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 06.05.2015 dahingehend neu festgesetzt, dass im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG ein Betrag i. H. v. 8.202,00 € (statt 7.959,00 €) als Sonderausgaben abgezogen wird. Die Berechnung der Steuer wird gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 Finanzgerichtsordnung - FGO - dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 94 % den Klägern und zu 6 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand