Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Kosten der Klägerin für Fahrten zur Schule P mit der Pendlerpauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|