Anwendung des § 174 Abs. 4 AO bei mehrfacher Bescheidänderung wegen irriger Beurteilung mehrerer Sachverhalte
FG München, Urteil vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 8 K 1462/05
DRsp Nr. 2007/15570
Anwendung des § 174 Abs. 4AO bei mehrfacher Bescheidänderung wegen irriger Beurteilung mehrerer Sachverhalte
Die mehrmalige Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Vorjahre wegen irriger Beurteilung mehrerer Sachverhalte im Zusammenhang mit bestimmten ausländischen Einkünften - zunächst zu Lasten des Steuerpflichtigen wegen nun als richtig erkannter voller inländischer Steuerpflicht; danach zu seinen Gunsten wegen währungsbedingter Minderungen - rechtfertigen es nicht, Jahre später den Einkommensteuerbescheid des Streitjahres gestützt auf § 174 Abs. 4AO zu seinen Lasten zu ändern, in dem die streitigen Einkünfte wegen unterlassener Ermittlungen des Finanzamts bisher überhaupt nicht angesetzt waren.