FG München - Urteil vom 09.03.2021
6 K 2915/17
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7;

Anwendung des Abzugsverbots wegen Unangemessenheit der Aufwendungen für einen Lamborghini

FG München, Urteil vom 09.03.2021 - Aktenzeichen 6 K 2915/17

DRsp Nr. 2021/6787

Anwendung des Abzugsverbots wegen Unangemessenheit der Aufwendungen für einen Lamborghini

Stichwort: Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG wegen Unangemessenheit der Aufwendungen für einen Lamborghini

Tenor

1

Dem Beklagten wird aufgegeben, den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 25. Januar 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Januar 2018 dergestalt abzuändern, dass bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit weitere Betriebsausgaben in Höhe von 10.400 € berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 93%, der Beklagte zu 7%.

3

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7;

Gründe

I.

Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2011 bis 2013 als Sachverständiger für ... Einkünfte aus selbständiger Arbeit.