FG Thüringen - Urteil vom 10.06.2010
2 K 287/07
Normen:
BierStG § 2 Abs. 2; BierStG § 2 Abs. 3; EWGRL 83/92 Art. 4 Abs. 2;

Anwendung des ermäßigten Biersteuertarifs Merkmal der Unabhängigkeit einer in eine Unternehmensgruppe eingebundenen Brauerei

FG Thüringen, Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 2 K 287/07

DRsp Nr. 2012/2820

Anwendung des ermäßigten Biersteuertarifs Merkmal der „Unabhängigkeit” einer in eine Unternehmensgruppe eingebundenen Brauerei

1. Der in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke enthaltene Begriff der wirtschaftlichen Unabhängigkeit ist im Biersteuergesetz so zu verstehen, dass die erforderliche Unabhängigkeit nicht mehr besteht, wenn eine Person infolge zwischen den einzelnen Brauereien bestehenden strukturellen Verflechtungen bei Beteiligungen und Stimmrechten in die Lage versetzt wird, auf geschäftliche Entscheidungen dieser Brauereien Einfluss zu nehmen. 2. Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer „rechtlich und wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängigen Brauerei” hat restriktiv zu erfolgen, weil der Vorteil des ermäßigten Steuersatzes nur solchen Brauereien zustehen darf, die wegen ihrer geringen Größe benachteiligt sind und die keine wirtschaftliche Gruppe bilden, deren Erzeugung die in Art. 4 der Richtlinie 92/83 festgelegten Grenzen übersteigt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BierStG § 2 Abs. 2; BierStG § 2 Abs. 3; EWGRL 83/92 Art. 4 Abs. 2;

Tatbestand