FG Hamburg - Urteil vom 01.10.2020
6 K 188/18
Normen:
EStG § 34 Abs. 3;

Anwendung des ermäßigten Steuersatz auf den vollen Veräußerungsgewinn aus Gewerbebetrieb

FG Hamburg, Urteil vom 01.10.2020 - Aktenzeichen 6 K 188/18

DRsp Nr. 2022/7620

Anwendung des ermäßigten Steuersatz auf den vollen Veräußerungsgewinn aus Gewerbebetrieb

1. Eine Wahlrechtsausübung, die dem Finanzamt nicht übermittelt wird, führt nicht zu einem Fehler nach § 129 AO.2. Eine Wiedereinsetzung nach § 110 AO kommt bei einem Irrtum über das materielle Recht nicht in Betracht.3. Ein neu gestellter Antrag kann im Änderungsrahmen von § 177 AO berücksichtigt werden, wenn ein Grundlagenbescheid geändert worden ist.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, in welchem Umfang bei der Einkommensteuer 2013 eine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden kann.

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