FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 26.03.2008
3 K 142/06
Normen:
AStG § 10 Abs. 2 ; AStG § 12 ; AStG § 18 ; AStG § 21 Abs. 7 S. 4 ; AO § 164 Abs. 1 ; AO § 164 Abs. 2 ; AO § 172 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 3 Nr. 40 Buchst. d ; EStG § 18 ;

Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 AStG; Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bei Hinzurechnung von Einkünften einer schweizerischen AG

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 26.03.2008 - Aktenzeichen 3 K 142/06

DRsp Nr. 2008/13787

Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 AStG; Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bei Hinzurechnung von Einkünften einer schweizerischen AG

1. Das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG ist auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 Abs. 2 AStG nicht anwendbar, da es sich bei diesem nicht um Einnahmen, sondern um einen sog. "Einkünfteerhöhungsbetrag" handelt. 2. § 10 Abs. 2 S. 3 AStG enthält lediglich eine gesetzliche Klarstellung der ohnehin geltenden Rechtslage, sodass es auf dessen erstmalige Anwendung nicht ankommt. 3. Der Ansatz eines Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG aus Einkünften einer schweizerischen AG verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.

Normenkette:

AStG § 10 Abs. 2 ; AStG § 12 ; AStG § 18 ; AStG § 21 Abs. 7 S. 4 ; AO § 164 Abs. 1 ; AO § 164 Abs. 2 ; AO § 172 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 3 Nr. 40 Buchst. d ; EStG § 18 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein zum 1. Januar 2001 zu berücksichtigender, gesondert festgestellter Hinzurechnungsbetrag gemäß § 10 Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 (Streitjahr) in voller Höhe oder nur zur Hälfte als steuerpflichtig zu berücksichtigen ist.