Anwendung des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung auch auf ledige Steuerpflichtige ist verfassungsgemäß
FG München, Urteil vom 24.02.2000 - Aktenzeichen 16 K 1269/99
DRsp Nr. 2013/6507
Anwendung des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung auch auf ledige Steuerpflichtige ist verfassungsgemäß
1. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung verstößt nicht gegen die verfassungsmäßigen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung.2. In der Tatsache, dass ledige gegenüber verheirateten Steuerpflichtigen in ihren Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung (personelle Verflechtung) eingeschränkt sind, liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die rechtliche Situation verheirateter Steuerpflichtiger sich von derjenigen lediger Steuerpflichtiger wesentlich unterscheidet.