LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.03.2022
6 Sa 399/21
Normen:
ROM-I-VO Nr. 593/2008 Art. 3 Abs. 1; ROM-I-VO Nr. 593/2008 Art. 8 Abs. 1; ROM-I-VO Nr. 593/2008 Art. 12 Abs. 1; EUGVVO Nr. 1215/2012 Art. 20 Abs. 1; EUGVVO Nr. 1215/2012 Art. 21 Abs. 1; EUGVVO Nr. 1215/2012 Art. 66 Abs. 1; RL 98/59/EG (MERL) Art. 1 Buchst. b); GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; KSchG § 4; KSchG § 15 Abs. 3a; BGB § 134; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 293; BGB § 315 Abs. 1; BGB § 613a; BGB § 623;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 03.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5906/20
ArbG Düsseldorf, vom 09.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5906/20
ArbG Düsseldorf, vom 01.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5876/20
ArbG Düsseldorf, vom 01.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5876/20
ArbG Düsseldorf, vom 19.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5906/20

Anwendung deutschen Rechts nach RechtswahlAuslegung einer KündigungserklärungRäumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchGVerfassungskonforme Auslegung der §§ 23 und 24 KSchGKein Betriebsübergang bei Übernahme stillgelegter inländischer StandorteWirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im AuslandWahrung der Schriftform der Massenentlassungsanzeige durch Telefax-ÜbermittlungAnforderungen an die Pflichtangaben in der MassenentlassungsanzeigeAnnahmeverzug durch einseitige FreistellungserklärungÜberschreitung billigen Ermessens beim Entzug der LTC-ZulageTeilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 15.12.2021

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 399/21

DRsp Nr. 2022/13844

Anwendung deutschen Rechts nach Rechtswahl Auslegung einer Kündigungserklärung Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG Verfassungskonforme Auslegung der §§ 23 und 24 KSchG Kein Betriebsübergang bei Übernahme stillgelegter inländischer Standorte Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland Wahrung der Schriftform der Massenentlassungsanzeige durch Telefax-Übermittlung Anforderungen an die Pflichtangaben in der Massenentlassungsanzeige Annahmeverzug durch einseitige Freistellungserklärung Überschreitung billigen Ermessens beim Entzug der LTC-Zulage Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 15.12.2021

1. Zur Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung, in welcher die Arbeitgeberin fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigt, zugleich aber einen späteren Kündigungstermin nennt.2. Übernimmt ein Luftverkehrsunternehmen die im Ausland gelegene Zentrale nebst weiteren ausländischen Standorten eines anderen Luftverkehrsunternehmens, liegt hinsichtlich gleichzeitig nicht fortgeführter, sondern stillgelegter inländischer Standorte selbst dann kein Betriebsübergang vor, wenn diese für sich genommen keine übergangsfähigen Einheiten i.S.v. § 613a BGB bilden.