FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.10.2020
7 K 7032/16
Normen:
EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1530

Anwendung von § 34 EStG auf Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag bei der Einkommensteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2020 - Aktenzeichen 7 K 7032/16

DRsp Nr. 2021/2093

Anwendung von § 34 EStG auf Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag bei der Einkommensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Die Kläger begehren die Anwendung von § 34 Einkommensteuergesetz - EStG - auf Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag bei der Einkommensteuer 2013.

Die Kläger werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.