Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden.
Der Kläger war ausweislich des Handelsregisters L. (HR B ...) der alleinige und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Firma G. GmbH in C., über deren Vermögen im ... 1997 das Konkursverfahren eröffnet und die - nach Einstellung des Konkursverfahrens wegen Masselosigkeit - im Jahr 2003 im Handelsregister gelöscht wurde. Bereits mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.0000 gründete der Kläger die Firma D. GmbH in ... (Handelsregister ...) - im Folgenden: GmbH -. Dort domizilierte die GmbH zunächst in N. (c/o ..., Gewerbeanmeldung, Vorhefter Gewerbesteuerakte), später in ..., .... Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH war ebenfalls der Kläger (... Handelsregister, Vertragsakte).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|