BFH - Urteil vom 07.07.2009
VII R 24/06
Normen:
VO 2988/95/EG Art. 3 Abs. 1; VO 2988/95/EG Art. 3 Abs. 3; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 4; VwVfG § 48 Abs. 4; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 21.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen IV 181/03

Anwendungsausschluss von aus Sicht des gemeinschaftlichen Verordnungsgebers unangemessen kurzer Verjährungsfristen nationalen Rechts durch Art. 3 Abs. 1 Verordnung (VO) Nr. 2988/95/EG; Rechtmäßigkeit der Zurückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung nach einer Frist von sechs Jahren im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Rechtssicherheitsgrundsatz; Verjährungsregelungen im deutschen Recht in Bezug auf eine Rückforderung von der Zollverwaltung oder anderen Stellen der Bundesverwaltung gewährter Subventionen (hier: Ausfuhrerstattungen); Grundsätzliche Anwendung des Rechtsinstituts der Verjährung auch im öffentlichen Recht auf vermögensrechtliche Ansprüche nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte; Allgemeine Regelungen über die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen oder überhaupt von vermögensrechtlichen Ansprüchen öffentlich-rechtlicher Art im deutschen Recht; Gesetzgeberische Wertung im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hinsichtlich der Angemessenheit einer 30-jährigen Verjährungsfrist für vermögensrechtliche Ansprüche

BFH, Urteil vom 07.07.2009 - Aktenzeichen VII R 24/06

DRsp Nr. 2009/21700

Anwendungsausschluss von aus Sicht des gemeinschaftlichen Verordnungsgebers unangemessen kurzer Verjährungsfristen nationalen Rechts durch Art. 3 Abs. 1 Verordnung (VO) Nr. 2988/95/EG; Rechtmäßigkeit der Zurückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung nach einer Frist von sechs Jahren im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip und den Rechtssicherheitsgrundsatz; Verjährungsregelungen im deutschen Recht in Bezug auf eine Rückforderung von der Zollverwaltung oder anderen Stellen der Bundesverwaltung gewährter Subventionen (hier: Ausfuhrerstattungen); Grundsätzliche Anwendung des Rechtsinstituts der Verjährung auch im öffentlichen Recht auf vermögensrechtliche Ansprüche nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte; Allgemeine Regelungen über die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen oder überhaupt von vermögensrechtlichen Ansprüchen öffentlich-rechtlicher Art im deutschen Recht; Gesetzgeberische Wertung im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hinsichtlich der Angemessenheit einer 30-jährigen Verjährungsfrist für vermögensrechtliche Ansprüche