FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.07.2005
4 K 164/02
Normen:
FördG § 3 Nr. 1 § 4 Abs. 1, 2 ; EStG § 11 Abs. 2 ; EStDV § 9a ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1628

Anzahlung als Voraussetzung für eine Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz; Einkommensteuer 1993

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.07.2005 - Aktenzeichen 4 K 164/02

DRsp Nr. 2005/14535

"Anzahlung" als Voraussetzung für eine Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz; Einkommensteuer 1993

1. Erwirbt der Käufer eine Eigentumswohnung, für die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) beantragt werden sollen, von einer GmbH, so stellt die Überweisung des Kaufpreises auf das Konto einer GbR, bestehend aus dem Käufer selbst sowie dem Geschäftsführer der veräußernden GmbH, keine "Anzahlung" i.S. des FördG dar. 2. Da eine Anzahlung Vorleistung auf ein später zu vollziehendes Anschaffungsgeschäft ist, müssen Anzahlender, Anzahlungsempfänger und Anzahlungsobjekt im Zeitpunkt der Anzahlung und im Zeitpunkt des darauf folgenden Anschaffungsgeschäftes identisch sein.

Normenkette:

FördG § 3 Nr. 1 § 4 Abs. 1, 2 ; EStG § 11 Abs. 2 ; EStDV § 9a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz für die Anschaffung einer Eigentumswohnung.