FG Baden-Württemberg, vom 31.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 197/05
Anzeige wegen Steuerhinterziehung; Auskunftsanspruch
BFH, Beschluss vom 19.01.2007 - Aktenzeichen VII B 72/06
DRsp Nr. 2007/6182
Anzeige wegen Steuerhinterziehung; Auskunftsanspruch
Hat jemand Anzeige wegen einer angeblichen Steuerhinterziehung eines Dritten erstattet, hat er unter Hinweis auf § 172 StpO keinen Anspruch auf Auskunft über den Ermittlungsstand.