I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war mit P zu je 50 v.H. Gesellschafter der M-GmbH, zu deren Vermögen Grundstücke in zwei Bundesländern gehörten. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 22. Mai 2002 traten P seinen Geschäftsanteil und ferner der Antragsteller von seinem Geschäftsanteil einen Teilbetrag von 25 000 DM an W ab.
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