FG Hamburg - Urteil vom 20.04.2009
1 K 48/09
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2; EStG § 3 Nr. 62;

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die eine KG für einen angestellten Kommanditisten zahlt, sind bei diesem Einkünfte aus Gewerbebetrieb

FG Hamburg, Urteil vom 20.04.2009 - Aktenzeichen 1 K 48/09

DRsp Nr. 2010/18635

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die eine KG für einen angestellten Kommanditisten zahlt, sind bei diesem Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die eine KG für einen bei ihr angestellten Kommanditisten zahlt, sind als Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Es handelt sich nicht um steuerfreie Ausgaben des Arbeitgebers für die gesetzliche Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nach § 3 Nr. 62 EStG.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2; EStG § 3 Nr. 62;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die die Klägerin für den Beigeladenen zahlte, bei diesem als Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind.