FG Köln - Urteil vom 27.03.2007
8 K 5009/04
Normen:
DBA Belgien Art. 15; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; DBA Portugal Art. 15;

Arbeitgeberbegriff im Abkommensrecht

FG Köln, Urteil vom 27.03.2007 - Aktenzeichen 8 K 5009/04

DRsp Nr. 2009/1461

Arbeitgeberbegriff im Abkommensrecht

1. Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts ist derjenige, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit unmittelbar trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt. 2. Aus der Integrationsvermutung lt. BMF-Schreiben vom 09.11.2001 (BStBl. I 2001, 796) bei einer mehr als drei Monate andauernden Entsendung lässt sich nicht herleiten, dass im abkommensrechtlichen Sinn zwingend von einer Arbeitgebereigenschaft im Tätigkeitsstaat auszugehen ist. 3. Die Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen finden keine Anwendung, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden. 4. Die Rspr. des BFH, nach der bei pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen ab 1996 nicht mehr danach zu fragen ist, ob der Ansatz zu einer unzutreffenden Besteuerung führt, ist auf die pauschalen Übernachtungskosten nicht übertragbar.

Normenkette:

DBA Belgien Art. 15; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; DBA Portugal Art. 15;

Tatbestand: