Arbeitgeberbeiträge an die Zusatzversorgungskasse der Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft (ZVK) als Sachbezüge; Lohnsteueranmeldung Mai 1998, Mai 1999 und April 2000; Kirchensteuer Mai 1998, Mai 1999 und April 2000; Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer Mai 1998, Mai 1999 und April 2000
FG Thüringen, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen IV 581/01
DRsp Nr. 2002/4747
Arbeitgeberbeiträge an die Zusatzversorgungskasse der Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft (ZVK) als Sachbezüge; Lohnsteueranmeldung Mai 1998, Mai 1999 und April 2000; Kirchensteuer Mai 1998, Mai 1999 und April 2000; Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer Mai 1998, Mai 1999 und April 2000
Die von einem Arbeitgeber aufgrund tarifvertraglicher Regelungen an die Zusatzversorgungskasse der Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft (ZVK) in Höhe von monatlich 10 DM je Arbeitnehmer zur Verbesserung der Gesamtalters- bzw. Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer - ohne Bestehen einer vertraglichen Vereinbarung mit der ZVK- geleisteten Zahlungen sind als Sachbezüge i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 9 EStG zu behandeln.
Umstritten ist, ob Beiträge der Klägerin für ihre Arbeitnehmer an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft als Sachbezüge im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu behandeln sind.
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