FG Köln - Urteil vom 18.10.2001
3 K 3644/98
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 724

Arbeitgeberbeiträge zu einem amerikanischen Pensionsfonds als laufender Arbeitslohn

FG Köln, Urteil vom 18.10.2001 - Aktenzeichen 3 K 3644/98

DRsp Nr. 2003/3265

Arbeitgeberbeiträge zu einem amerikanischen Pensionsfonds als laufender Arbeitslohn

1. Arbeitgeberbeiträge in einen rechtlich selbständigen Pensionsfonds, der das Geld zugunsten von Arbeitnehmern ohne Zugriffsrecht des Arbeitgebers anlegt, gehören zu den Vorteilen aus dem Arbeitsverhältnis. 2. Verwenden die Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge, um damit selbst eine Zukunftssicherungsleistung in Form einer Fondsbeteiligung zu erwerben, sind die Arbeitgeberbeiträge auch schon im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Arbeitgeberbeiträge zu einem amerikanischen Pensionsfonds als laufender Arbeitslohn zu qualifizieren sind mit der Folge, dass die Klägerin für die hierauf entfallende Lohnsteuer haftet.