FG Sachsen - Urteil vom 20.06.2001
7 K 2353/99
Normen:
EStG § 3 Nr. 62 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1073
EFG 2001, 1264

Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen steuerfrei

FG Sachsen, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 7 K 2353/99

DRsp Nr. 2001/16361

Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen steuerfrei

Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen eines Theaterunternehmens, das zur Zahlung eines Beitragsanteils für die in seinem Theater beschäftigten Bühnenschaffenden (hier: Opernchorsänger) aufgrund der Satzung der Versorgungsanstalt i.V.m. der Tarifordung für die deutschen Theater vom 27.10.1937 verpflichtet ist, sind auch nach der Neufassung des § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG durch das StÄndG 1992 steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 62 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Steuerpflicht von Arbeitgeber-Beiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen.

Der Kläger ist als Opernchorsänger an der ... angestellt und erzielte im Streitjahr 1998 u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der ... als Rechtsträger des Opernhauses ist Pflichtmitglied (Mitglied) der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen -VddB-; der Kläger ist dort pflichtversichert. Die in Abhängigkeit vom Diensteinkommen zu ermittelnden monatlichen Beiträge entfallen jeweils zur Hälfte auf das Mitglied und den Versicherten.