FG München - Urteil vom 07.07.2005
15 K 4120/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Arbeitnehmerdarlehen; Novation

FG München, Urteil vom 07.07.2005 - Aktenzeichen 15 K 4120/03

DRsp Nr. 2006/2318

Arbeitnehmerdarlehen; Novation

Die Umwandlung einer Gehalts- in eine Darlehensforderung erfolgt in der Regel nicht im Interesse des Gläubigers, wenn über längeren Zeitraum fast das gesamte Gehalt nicht zur Auszahlung kommt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der geltend gemachte Verlust eines dem Arbeitgeber gewährten Darlehens als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden kann.

I.

... Weiter machte die Klägerin bei den Einkünften aus Kapitalvermögen den Verlust eines als Arbeitnehmer der G-GmbH (nachfolgend G) an diese geleisteten Darlehens in Höhe von 38.047,09 DM geltend. Zum Nachweis legten die Kläger einen zwischen der Klägerin und der Geschäftsführerin der G, Frau W, geschlossenen Darlehensvertrag vom 31.12.1994 vor, auf den wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird (Bl. 50 EStA 1996). Ferner legten sie zwei Jahresmitteilungen vor, die einen Kontostand des Arbeitnehmerdarlehens zum 31.12.1995 in Höhe von 36.235,41 DM und zum 31.12.1996 in Höhe von 38.047,09 DM auswiesen. Mit Beschluss vom 15.02.1995 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der G mangels Masse abgewiesen. Am 26.09.1996 wurde die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht. ...