LAG Köln - Urteil vom 24.02.2021
5 Sa 820/20
Normen:
BGB § 611; ArbGG § 64 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1584/20

Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoredakteurs eines ZeitungsherausgebersFestgehalt als Indiz für Arbeitnehmereigenschaft

LAG Köln, Urteil vom 24.02.2021 - Aktenzeichen 5 Sa 820/20

DRsp Nr. 2021/12937

Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoredakteurs eines Zeitungsherausgebers Festgehalt als Indiz für Arbeitnehmereigenschaft

Der für einen Zeitungsverlag arbeitende Fotoredakteur ist aufgrund seiner Weisungsgebundenheit und dem Erhalt eines Festgehalts Arbeitnehmer.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2020 - 2 Ca 1584/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; ArbGG § 64 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

1. 2.