Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitig ist die Steuerbarkeit einer Versicherungsleistung in Höhe von 695.094 €.
Die Klägerin, geboren am 28. Juli 1991, wurde am 20. Dezember 2003 Opfer eines schweren Unfalls in der Schweiz und leidet seitdem unter irreversiblen Folgeschäden (Grad der Behinderung 100 % mit Merkzeichen G und H). Nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft des Schädigers erhielt die Klägerin verschiedene Leistungen, u.a. zur Abgeltung des "Haushaltsschadens" (317.878 €), des "Betreuungsschadens" (885.490 €) und eines "Rentenminderungsschadens" (85.200 €).
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