I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Arbeitslohn nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 (DBA-Spanien) von der deutschen Besteuerung freizustellen ist.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute mit Wohnsitz in Deutschland. Der Kläger war im Streitjahr (1999) bei der X-AG nichtselbständig tätig.
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