Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vollziehung eines gegen die Antragstellerin ergangenen Lohnsteuernachforderungsbescheides auszusetzen ist.
Die Antragstellerin ist leitende Angestellte bei der Firma Y-AG in Z.
Im April 1998 erwarb sie von der AG gegen Zahlung eines Betrages von insgesamt 5.000 DM Teilwandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je 500 DM.
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