FG Köln - Urteil vom 27.04.2006
15 K 3887/04
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 549
DStRE 2007, 877

Arbeitslohn; Lohnsteuerpflicht; Rückentrainingsprogramm

FG Köln, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen 15 K 3887/04

DRsp Nr. 2007/8474

Arbeitslohn; Lohnsteuerpflicht; Rückentrainingsprogramm

Eine Kostenübernahme für das Rückentrainingsprogramm von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber stellt keine lohnsteuerpflichtige Zuwendung dar. Da Vorraussetzung für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme und Kostenübernahme eine festgestellte medizinische Indikation sowie die regelmäßige Teilnahme der Arbeitnehmer war, überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers deutlich.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer.

Die Klägerin bietet ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, an einem Rückentrainingsprogramm des G (G-Training) teilzunehmen.