FG Niedersachsen - Urteil vom 31.05.2007
11 K 555/04
Normen:
EStG § 19 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 363

Arbeitslohn; Nachforderungsbescheid; Nichtselbständige Arbeit; Lohnabzugsbeträge - Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub als lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung kein Arbeitslohn

FG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen 11 K 555/04

DRsp Nr. 2007/18712

Arbeitslohn; Nachforderungsbescheid; Nichtselbständige Arbeit; Lohnabzugsbeträge - Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub als lediglich notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung kein Arbeitslohn

1. Zum Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. 2. Ein Vorteil stellt keine Entlohnung dar, sondern wird aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährt, wenn aus den Begleitumständen zu schließen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck im Vordergrund steht. In derartigen Fällen kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden. 3. Vom Arbeitgeber getragene Kosten für die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einem Wirtschaftsclub liegen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn die Kostentragung sich bei objektiver Würdigung aller Umstände als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweist.

Normenkette:

EStG § 19 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Beiträge, die die Klägerin für die Mitgliedschaft von vier ihrer Arbeitnehmer im X entrichtet hat, Arbeitslohn darstellen.