I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt einen Paketzustelldienst. Nach den Feststellungen einer Lohnsteuer-Außenprüfung hatte die Klägerin die Zahlung von Verwarnungsgeldern übernommen, die gegen bei ihr beschäftigte Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots (§ 12 der Straßenverkehrsordnung -- StVO --) verhängt worden waren. Der Prüfer vertrat die Auffassung, es handele sich hierbei um Arbeitslohn. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erließ daraufhin --auch wegen anderer Punkte-- einen Lohnsteuer-Haftungs- und -Nachforderungsbescheid, in dem er die Klägerin für die darauf entfallende Lohnsteuer für die Jahre 1990 bis 1992 in Anspruch nahm.
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