SG Köln, vom 17.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 4008/15
Arbeitslosengeld IIAntragserfordernisAntragstellung per E-MailKeine Unterschrift erforderlich
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.09.2017 - Aktenzeichen L 19 AS 360/17
DRsp Nr. 2017/16295
Arbeitslosengeld IIAntragserfordernisAntragstellung per E-MailKeine Unterschrift erforderlich
1. Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden.2. Es gilt insofern der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens.3. Der Antrag kann daher auch mündlich, fernmündlich und auch per E-Mail gestellt werden, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.4. Der Antrag nach dem SGB II ist eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die - soweit sich nicht aus sozialrechtlichen Bestimmungen Anderweitiges ergibt - die Regelungen des BGB entsprechend Anwendung finden.5. Er ist daher nach den Maßstäben der §§ 133, 157BGB auslegungsfähig; mit der Willenserklärung des Antragstellenden muss lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass Leistungen vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden
Tenor
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