FG Hamburg - Urteil vom 07.09.1999
I 1154/97
Fundstellen:
EFG 2000, 13

Arbeitsverhältnis bei Umzugshilfe mit Fahrzeuggestellung

FG Hamburg, Urteil vom 07.09.1999 - Aktenzeichen I 1154/97

DRsp Nr. 2001/2813

Arbeitsverhältnis bei Umzugshilfe mit Fahrzeuggestellung

Von einem steuerlichen Arbeitsverhältnis ist nicht auszugehen, wenn ein Steuerpflichtiger seinem Auftraggeber an zwei Tagen beim Umzug einer Werkstatt durch Einsatz von Arbeitskraft und eines eigenen Fahrzeugs behilflich ist und die hierfür vereinbarte Vergütung den Rahmen einer pauschalen Unkostenvergütung nicht überschreitet.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte verpflichtet ist, für den Kläger für das Streitjahr 1994 eine ESt-Veranlagung durchzuführen (§ 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 Sätze 1 u. 2 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1992 vom 25.2.1992, Bundesgesetzblatt - BGBl - I S. 297 - EStG - und § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 7.9.1990, BGBl I S. 1898 - EStG -).