FG München - Urteil vom 06.07.2017
11 K 411/13

Arbeitsvertrag; Einkommen; Bescheid; Arbeitgeber; Bank; Gesellschafter; Gewerbebetrieb; Doppelbesteuerung; Feststellungsbescheid; Gesellschaft; Beteiligung; Darlehen; Feststellung; Einspruch; Bundesrepublik Deutschland; Zweck der Gesellschaft; Vermeidung der Doppelbesteuerung; Heizung; Mietvertrag; Nutzung von

FG München, Urteil vom 06.07.2017 - Aktenzeichen 11 K 411/13

DRsp Nr. 2018/10208

Arbeitsvertrag; Einkommen; Bescheid; Arbeitgeber; Bank; Gesellschafter; Gewerbebetrieb; Doppelbesteuerung; Feststellungsbescheid; Gesellschaft; Beteiligung; Darlehen; Feststellung; Einspruch; Bundesrepublik Deutschland; Zweck der Gesellschaft; Vermeidung der Doppelbesteuerung; Heizung; Mietvertrag; Nutzung von

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines negativen Feststellungsbescheides. In diesem Zusammenhang ist streitig, ob Aufwendungen für die Anschaffung von Goldbeständen in Höhe von ... € als dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind.