Die Antragstellerin - Astin. - begehrt die Aufhebung der Vollziehung - AdV - einer vom Antragsgegner - Ag. - gegen sie erlassenen Arrestanordnung.
Der Arrestanordnung ist folgender Geschehensablauf voraufgegangen:
Mit Beschlüssen des Amtsgerichts - AG - vom 30.11.1999, 29.2.2000 und 26.5.2000 wurde gemäß §§ 100a und 100b der Strafprozessordnung - StPO - die Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs der Astin. und ihres Ehemannes sowie die Übersetzung fremdländischer Gespräche angeordnet. Zur Begründung der Anordnungen wurde ausgeführt:
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