Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Juli 2011. Jedoch - gelten Artikel 3 Buchstabe a, Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 23 Absatz 1 und Artikel 24 Absatz 1 ab dem 1. Januar 2013; - gilt Artikel 3 Buchstabe b ab dem 1. Januar 2015; - gilt Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe c bis zum 31. Dezember 2014.
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