Artikel 73 EGHGB (Übergangsregelungen zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst)
Artikel 73 (Übergangsregelungen zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst)
EGHGB ( Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch )
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