Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Berufsausbildung
FG Thüringen, vom 11.02.1998 - Aktenzeichen III 9/97
DRsp Nr. 2001/3271
Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Berufsausbildung
Eine den Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag begründende Berufsausbildung liegt vor, wenn sich ein volljähriges Kind zur Durchführung von Sprachstudien im Ausland aufhält und bei dieser Gelegenheit einer Au-Pair-Tätigkeit nachgeht.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.