FG Nürnberg - Urteil vom 09.08.2017
5 K 815/15

Aufenthaltstitel; Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Arbeitsvertrag; Arbeitgeber; Bescheid; Einkommensteuerbescheid; Fahrerlaubnis; Wohnung; Werbungskosten; Leiharbeitnehmer; Aufwendungen; Klageverfahren; Minderung; private Nutzung; keinen Erfolg

FG Nürnberg, Urteil vom 09.08.2017 - Aktenzeichen 5 K 815/15

DRsp Nr. 2018/10782

Aufenthaltstitel; Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Arbeitsvertrag; Arbeitgeber; Bescheid; Einkommensteuerbescheid; Fahrerlaubnis; Wohnung; Werbungskosten; Leiharbeitnehmer; Aufwendungen; Klageverfahren; Minderung; private Nutzung; keinen Erfolg

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 06.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.05.2015 wird dahin geändert, dass die Einkommensteuer in Höhe von 8.942 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger zu 47/50 und der Beklagte zu 3/50 zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Kosten für einen Führerschein der Klasse B, für eine "Blaue Karte EU" und ob Verpflegungsmehraufwand für An- und Abreise zu einer Job-Messe als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist die Höhe von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand im Zusammenhang mit der Tätigkeit in Arbeitnehmerüberlassung streitig und ob insoweit eine Verböserung im Sinne von § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorliegt.