BFH - Beschluss vom 30.06.2020
IX R 27/18
Normen:
FGO § 122 Abs. 2 Satz 1;
Fundstellen:
BB 2020, 2901
BStBl II 2021, 314
DStRE 2021, 241
DZWIR 2021, 93
GmbHR 2021, 215
NZI 2021, 142
ZIP 2020, 2590
ZInsO 2021, 112
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 04.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1921/16

Aufforderung an den BMF, dem Verfahren betreffend den Erlass eines Steuerbescheides über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch beizutreten

BFH, Beschluss vom 30.06.2020 - Aktenzeichen IX R 27/18

DRsp Nr. 2020/18202

Aufforderung an den BMF, dem Verfahren betreffend den Erlass eines Steuerbescheides über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch beizutreten

Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergibt. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 1 FGO).

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 27/18 beizutreten.

Normenkette:

FGO § 122 Abs. 2 Satz 1;

Gründe

I.

Streitig ist die Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter bekannt gegebenen Einkommensteuerbescheids.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B. B war im Kalenderjahr 2014 (Streitjahr) Alleingesellschafter und Geschäftsführer der C GmbH, die wiederum Alleingesellschafterin der D GmbH war.