Das Bundesministerium der Finanzen wird zum Beitritt aufgefordert.
A.
Streitig ist die Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) im Rahmen einer vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt —FA—) angenommenen sog. grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung.
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