BFH - Beschluss vom 11.04.2017
IX R 31/16
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3; BGB § 1090;
Fundstellen:
BFHE 257, 411
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 20.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2412/13

Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die ertragssteuerliche Behandlung einer Entschädigung für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

BFH, Beschluss vom 11.04.2017 - Aktenzeichen IX R 31/16

DRsp Nr. 2017/6711

Aufforderung des BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die ertragssteuerliche Behandlung einer Entschädigung für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften zählt.

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 31/16 beizutreten.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3; BGB § 1090;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die anlässlich der Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlte Einmalentschädigung steuerbar ist.