Streitig ist, ob bei dem Kläger bei seinem Ausscheiden aus der MR Metall-Recycling GmbH & Co. KG (nachfolgend KG genannt) ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn, und wenn ja, in welcher Höhe, entstanden ist.
Der Kläger war seit 1985 Kommanditist der im Jahr 1980 gegründeten KG mit einer Einlage von 10.000,-- DM. Komplementärin war die MR ... Verwaltungs-GmbH (nachfolgend MR GmbH). Weiterer Kommanditist mit einer Einlage von 50.000,-- DM war seit 1986 der Sohn des Klägers, I. C. (nachfolgend I.C.). Laut Bp-Bericht vom 30.03.1990 sei die Mitunternehmerschaft des I.C. zu verneinen, da eine Ausübung der Mitunternehmerinitiative und eine Übernahme des Unternehmerrisikos nicht hätte festgestellt werden können (vgl. Bp-Bericht vom 30.03.1990, insbesondere Tnr. 8, Bp-Berichtsakten).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|