FG Düsseldorf - Urteil vom 13.04.1999
8 K 4639/95 E
Fundstellen:
EFG 1999, 645

Aufgesetzte Wohnungen keine selbständigen Wirtschaftsgüter

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.1999 - Aktenzeichen 8 K 4639/95 E

DRsp Nr. 2001/2766

Aufgesetzte Wohnungen keine selbständigen Wirtschaftsgüter

Die auf ein bereits bestehendes Mehrfamilienhaus aufgesetzten Maisonette-Wohnungen sind keine selbständigen Gebäudeteile. Die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG kommt daher nicht in Betracht.

Gründe:

Streitig ist die Gewährung einer degressiven AfA i.S.v. § 7 Abs. 5 a des Einkommensteuergesetzes - EStG - für ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut.

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute.

Mit notariellem Vertrag vom 3. Juli 1997 hatte der Kläger das Hausgrundstück

erworben. Das aufstehende Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen war 1908 errichtet worden. Im Zeitpunkt des Erwerbs besaß das Haus ein Flachdach auf. Infolge eines Brandes sowie von Bomben im Zweiten Weltkrieg waren Giebel und Aufbau zerstört worden; der Voreigentümer hatte die oberste Betondecke isoliert und als Dachfläche genutzt.