FG Niedersachsen - Urteil vom 20.07.2021
12 K 226/20
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 -3;

Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer Schwerbehinderung wegen Unterhaltsleistungen des verheirateten Ehegatten

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 12 K 226/20

DRsp Nr. 2022/17030

Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer Schwerbehinderung wegen Unterhaltsleistungen des verheirateten Ehegatten

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 -3;

Tatbestand

Streitig ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für den Monat November 2020.

Die Tochter des Klägers ist 1997 geboren. Sie ist ausweislich des unbefristeten Schwerbehindertenausweises zu 50% schwerbehindert.

Ausweislich der ärztlichen Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit ist die Tochter nicht in der Lage, ab 2018 bis "noch unklar" eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.

Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens setzte die Beklagte mit Änderungsbescheid Kindergeld ab XX.XX.2018 fest und führte in den Erläuterungen aus, dass das Kind aufgrund der Behinderung außerstande sei, sich selbst zu unterhalten.

Ausweislich der ärztlichen Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit vom XX.XX.2020 ist das Kind in der Lage, ab dem XX.XX.2018 bis "noch unklar" eine arbeitslosenversicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.