Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Mai 2015 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdegegenstands: 257.318 €
I. Der Antragsteller war bis 1. Oktober 2009 Gesellschafter der Antragsgegnerin, einer überörtlichen Sozietät von Rechtsanwälten und einer Steuerberaterin. Der Sozietätsvertrag enthält in § 15 folgende Schiedsklausel:
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