Die Antragsteller wurden mit Bescheid des Antragsgegners vom 10.05.2001, der gemäß § 164 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging, für das Streitjahr 1999 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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